Versichertenkarte
Allgemeine Hinweise zur Krankenversicherungskarte
Die Krankenversichertenkarte (sogenannte Chipkarte) dient dem Nachweis der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).Sie ist vor Beginn einer Behandlung dem Vertragsarzt (Zahnarzt) vorzulegen.
Eine spätere Vorlage kann nur in Notfällen akzeptiert werden.
Derzeit enthält die "Chipkarte" nur reine Verwaltungsdaten.
Wer umfassend über die Krankenversichertenkarte informiert sein möchte, kann sich hier die zugehörigen §§ des SGB V ansehen:
§ 15 und § 291 des SGB V (Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, Gesetzliche Krankenversicherung)


