Zuzahlungsbefreiung
Die Befreiung von Zuzahlungen ist klar geregelt und als Nachteilsausgleich für sozial schwächere Versicherte oder Patienten mit schwerwiegenden, chronischen Erkrankungen zu verstehen.
Auch wenn man die erforderlichen Bedingungen für den Erhalt eines Befreiungsausweises erfüllt, muß man beachten, dass es eine Zuzahlungsbefreiung ausschließlich nur auf Antrag gibt.Ein Zuzahlungs-Befreiungsausweis gilt allerdings nur bis zum Ende eines Kalenderjahres und muß im Folgejahr bei Erreichen der Belastungsgrenze erneut beantragt werden.
Zur Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Zuzahlungsbefreiung hat das Bundesgesundheitsministerium ein PDF-Dokument veröffentlicht, dass sehr ausführlich auf sämtliche Fragen eingeht, die sich in diesem Zusammenhang stellen.
Sie können es direkt hier downloaden .
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Den genauen Gesetzestext finden sie auf dieser Seite.... mehr!


